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Zivildienstzeit aufteilen / Was passiert mit meinen Daten

(3 Beiträge)
  • Gestartet vor 1 Jahr durch benutzername1232
  • Letzte Antwort vom benutzername1232
  1. benutzername1232
    Member

    Hallo,

    Aus moralischen Gründen werde ich definitiv nicht zur Bundeswehr gehen. Jedoch bin ich durchaus an einem Zivildienst interessiert.
    Im Schreiben der Bundeswehr steht, dass ich meine Zeit dort aufplitten kann, dass heißt, dass ich 6 Monate Dienst leiste, dann sofort zum Wintersemester anfangen kann zu studieren und irgendwann meine restlichen 3 Monate anhänge.
    Meine erste Frage lautet nun: Ist das selbe auch mit dem Zivildienst möglich? Kann ich also den Zivildienst nach meinem Abitur anfangen und dennoch rechtzeitig zum Wintersemester studieren?
    Eine zusätzliche Frage habe ich auch noch: Sollte es nicht klappen, Zivildienst 6+3 Monate zu leisten, dann bedeutet es für mich, dass ich nicht zum gleichen Zeitpunkt anfangen kann zu studieren wie meine Altersgenossen.
    Da ich dies für eine unverschämte Ungerechtigkeit seitens Staat halte, erwäge ich in diesem Fall, mich ausmustern, zu lassen.
    Ich habe mir mehrere Möglichkeiten durch den Kopf gehen lassen und bin zu dem Schluss gekommen, dass Kiffen der "sicherste" Weg dazu ist. Ein Problem sehe ich darin jedoch: Nach meinem Abi will ich auf Lehramt studieren, also Lehrer werden und damit hoffentlich irgendwann verbeamtet werden. Jedoch fürchte ich in diesem Fall, dass bei meiner Verbeamtung in meine Akten bei der Bundeswehr eingesehen werden könnte und ich damit sofort das Stigma "Kiffer" bekäme, welches mir dann eventuell Probleme bereiten könnte. Ist sowas wahrscheinlich? Bzw. wer hat Zugriff auf die Daten bei der Bundeswehr und wie lange werden sie gespeichert.
    Eine letzte allgemeine Frage tut sich mir noch auf: Wie wahrscheinlich ist es überhaupt, dass ich, selbst wenn ich nicht ausgemustert werde, überhaupt eingezogen werde, wenn ich bei der Bundeswehr vorher angebe, dass ich studieren möchte?
    Ich bitte alle Personen, die sich mit der Thematik auskennen, mir bei meinen Fragen zu helfen.

    Grüße,
    Andreas

    Geschrieben vor 1 Jahr #
  2. Hallo Andreas,
    an dieser Stelle mal ein Beitrag aus meinem Blog, der Ihre Frage bantwortet:

    Hat eine Ausmusterung Nachteile? Nein, nein und nochmals nein!!
    23. Januar 2009
    Die Frage kommt in schöner Regelmäßigkeit immer wieder. Können Arbeitgeber, Versicherungen usw.. nicht meine Musterungsakten einsehen und mir dadurch Nachteile entstehen, wenn ich mich ausmustern lasse? Diesmal ging es um das Thema “Beamter”. Der Kunde hatte die Vermutung, dass wenn er Beamter werden möchte, also bei einer staatlichen Institution arbeiten möchte, ihm die Ausmusterung Nachteile einbringen könnte, da doch wohl vor allem staatliche Stellen sich entsprechende Einblicke verschaffen könnten. Außerdem könnte es doch sein, dass man im Rahmen der Bewerbung aufgefordert würde, Einsicht in die Musterungsakten per Schweigepflichtentbindungserklärung zu gewähren. Von meinem Gefühl her (das mich übrigens selten täuscht) konnte ich klar sagen, dass dies nicht üblich und nicht erlaubt ist. Ich war mir auch sicher, dass ich das schonmal irgendwo gelesen hatte. Um aber ganz sicher zu gehen, habe ich diesen Sachverhalt nun mal anwaltlich abklären lassen. Das Ergebnis: Auch staatliche Stellen bekommen keinerlei Einsicht in Musterungsakten. Weiterhin ist es selbst im Falle einer geplanter Verbeamtung unüblich, sich eine Schweigepflichtentbindungserklärung zu erbeten. Es dürfen dem Bewerber auch keine Nachteile daraus entstehen, wenn er diese Dinge nicht offenlegen will. Diesen Sachverhalt (meine Anfrage sowie die anwaltliche Antwort) kann nun jeder auf dem Rechtsportal www.frag-einen-anwalt.de nachlesen. Hier der Link dazu: http://www.frag-einen-anwalt.de/Dürfen-zukünftige-Arbeitgeber-Einsicht-in-die-Musterungsakten-verlangen__f54659.html Ich hoffe, dass dieses Thema nun endgültig geklärt ist und nicht mehr für unnötige Beunruhigung unter potentiellen Ausmusterungskandidaten sorgt.

    Freundliche Grüße

    Peter Zickenrott

    Geschrieben vor 1 Jahr #
  3. benutzername1232
    Member

    Danke für ihre Antwort.
    Jedoch enthielt mein Beitrag zwei Fragen und sie sind nur auf eine eingegangen.
    Können sie mir auch bei der anderen Frage helfen?

    Grüße,
    Andreas

    Geschrieben vor 1 Jahr #

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