Hey,
Hab folgendes Problem:
Meine schulische Ausbildung endet am 31.07.2010.
Mein 23. Geburtstag ist aber schon am 13.08.2010. Heute habe ich gelesen dass mit 23 Schluss ist wenn die Zurückstellung nicht über das 23. Lebensjahr hinausgeht. Stimmt das oder gilt allgemein für eine Zurückstellung die Erhöhung des Einzugsalters auf 25?
Hab vor Jahren schoneinmal ein Jahr Pause gemacht und wurde da nicht angeschrieben.. Seit ich aber umgezogen bin wollen die jedes Jahr eine Schulbescheinigung von mir. Wenn ich jetzt vor meinem 23. Geburtstag eine Einberufung bekomme kann ich die dann verstreichen lassen und bin dann fein raus?