Eine leider viel zu selten genutzte Möglichkeit ist die Umgehung der Musterung durch Obdachlosigkeit. Obdachlose werden von den Meldeämtern weder erfasst, noch werden Meldedaten für die Wehrüberwachung übermittelt. Obdachlose haben lediglich die "Pflicht" sich eigenständig um die Wehrerfassung/Wehrüberwachung/Musterung zu kümmern. Eine Unterlassung stellt jedoch lediglich ne Ordnungswidrigkeit dar welche allerdings nichtmals überhaupt verfolgt werden kann. Auch nach der Erfassung noch ne prima Möglichkeit die Musterung zu prellen, eben deshalb weil man ja nicht erreichbar ist, und wer nicht erreichbar kann keine dreimal geladen und auch nicht bullenvorgeführt werden. Obdachlosigkeit ist somit ein, bis auf ne Ordnungswidrigkeit, legales Schlupfloch zur Musterungsumgehung. Ab 2011 wirds noch einfacher da man wegen der neuen Steuernummern ja keine Lohnsteuerkarten des Bürgeramtes mehr brauch und es somit besser möglich ist es nicht dem Arbeitgeber zu sagen. Und wohnen kann man dennoch in ner festen Wohnung, man meldet diese eben einfach nicht an. Auch nur ne lächerliche Ordnungswidrigkeit sofern der Vermieter die Daten mal zur Prüfung weiterleiten sollte. Und nen Perso können Obdachlose genauso haben wie Gemeldete, steht dann eben OFW = ohne festen Wohnsitz drinn. Umziehen ohne sich umzumelden wird hingegen gerade von Studenten häufig praktiziert, da geht die Bullensuche dann ins leere, und gesucht wird man ja nicht, sondern es wird lediglich versucht einen an der Meldeadresse abzuholen. (Sofern man dabei angetroffen wird kanns jedoch dennoch härteste Bandagen geben).