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Ist man als Zivi vor dem Staat sicher?

(6 Beiträge)
  • Gestartet vor 1 Jahr durch Zivi2
  • Letzte Antwort vom Peter Zickenrott
  1. Zivi2
    Member

    Hallo ich bin anerkannter Kriegsdienstverweigerer und habe meinen Zivildienst schon länger geleistet.

    Also als ex Zivi stelle ich mir schon lange die Frage:

    Besteht für die BRD durch eine Gesetzeslücke, Ausrufung des Notstandes oder des Verteidigungsfalls doch die Möglichkeit mich in irgend einer weise einen wie auch immer gearteten "Dienst" zu beordern?

    Ein Zivi kann nicht eingezogen werden sagt einem der Hausverstand. Ich musste jedoch oft die Erfahrung machen das der erste Eindruck trügt, gerade im Deutschen Paragrafen-Dschungel der eben nicht das garantiert was man als Normalbürger denkt. Während dieser besonderen Gesetzeslagen sind nachträgliche Einwände wahrscheinlich zwecklos.

    Wenn sie denken das ist alles weit her geholt, dann lesen sie mal diesen Artikel:

    http://info.kopp-verlag.de/news/kopp-exklusiv-cia-chef-michael-hayden-erwartet-buergerkriege-in-europa.html
    oder
    http://www.ruf-ch.org/RF_Archiv/2009/1+2/Buergerkrieg.html

    Danke Zivi2

    Geschrieben vor 1 Jahr #
  2. Hallo,
    das ist keine Gesetzeslücke, sondern sogar so vorgesehen. Der Zivildienst ist ja nicht dafür da, dass Sie in Friedenszeiten 9 Monate irgendwelche Pflegedienste leisten (auch wenn er dafür missbraucht wird), sondern dafür, dass im Krisenfall genug Leute da sind, die man zur sogenannten zivilen Verteidigung einberufen kann. Deshalb unterliegen Sie als Zivi bis zum 45. Lebensjahr der Zivildienstüberwachung, in Ausnahmefällen sogar bis 60, aber wie das genau geregelt ist weiß ich auch nicht, da ich kein Paragraphenreiter sondern Pragmatiker bin. Die Sache mit dem Bürgerkrieg wird übrigens nicht bis 2020 dauern, das kommt viel früher, allerdings nicht aus den in den beiden Webseiten genannten Gründen, aber das wäre ein ganz anderes Thema..
    Mit freundlichem Gruß

    Peter Zickenrott

    Geschrieben vor 1 Jahr #
  3. Zivi2
    Member

    Hallo Herr Zickenrott,

    meine nachfrage bei einem Anwalt hat folgendes ergeben:

    http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=64571

    "Allerdings sind während der Zeit der Zivildienstüberwachung auch Tatsachen mitzuteilen, die eine Zivildienstausnahme begründen, vgl. § 23 Abs. 2 Nr. 1 ZDG. Eine solche Ausnahme stellt nach § 8 ZDG die Zivildienstunfähigkeit dar. Dieser Meldepflicht kommen Sie gleichzeitig nach, wenn Sie einen Antrag formulieren und Ausführungen dazu machen, warum eine Dienstunfähigkeit vorliegt. Gleichzeitig sollten Sie beantragen, von der Zivildienstüberwachung aufgrund des Eintritts von Tatsachen, die eine Zivildienstausnahme begründen, ausgenommen zu werden."

    Die Zivildienstüberwachung greift in meinem Fall ebenfalls nicht da ich schon über 32 Jahre bin. Kann ich an dieser Rechtlichen Situation sonst noch was ändern oder begünstigen?

    Mit freundlichen Grüßen

    Zivi2

    Geschrieben vor 1 Jahr #
  4. Hallo,

    wieso sollte die Zivildienstüberwachung nicht greifen? Die geht mindestens bis 45. Ich fand den anwaltlichen Rat übrigens sehr gut, und würde genauso vorgehen. Sollte es an Gründen für die angestrebte Ausmusterung mangeln, bin ich im Rahmen meiner Dienstleistung gerne bereit, Ihnen da weiterzuhelfen.

    Freundliche Grüße

    Peter Zickenrott

    Geschrieben vor 1 Jahr #
  5. Zivi2
    Member

    Hallo Herr Zickenrott,

    hier ein Auszug aus Ihrem Bolg:

    "kann mir das später irgendwie schaden? Diese Fragen werden mir sehr häufig gestellt, deshalb hier mal ein kurzes Statement. Nach Ihrer erfolgten Ausmusterung landen Ihre Daten im wehrmedizinischen Institut der Bundeswehr. Dort werden die Daten aber entpersonifiziert bevor Sie mikroverfilmt und abgelegt werden. Im Klartext heißt dies, das alles, womit man Sie identifizieren könnte, also Ihr Name und Ihre Adresse, aus der Akte entfernt werden. Lediglich Ihre Personalkennziffer bleibt bei der Akte."

    Wird die Entpersonifizierung beim Bundesa. f. Zivil. ebenfalls durchgeführt?

    Mit freundlichen Grüßen

    Zivi2

    Geschrieben vor 1 Jahr #
  6. Hallo,

    das kann ich leider nicht mit Sicherheit sagen, glaube aber schon, dass es dort genauso gehandhabt wird beziehungsweise gehandhabt werden muss. Möglicherweise kann bei dieser Frage die Zentralstelle KDV weiterhelfen (www.Zentralstelle-KDV.de). Die sind, vor allem was das Thema Zivildienst anbetrifft, extrem gut informiert.

    Gruß Peter Zickenrott

    Geschrieben vor 1 Jahr #

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