Für die Vegetarier gilt das Gleiche, wie ich es unter den Lebensmittelallergien beschrieben habe. Wer nicht in der Lage ist, an der normalen Truppenverpflegung teilzunehmen, kann in eine Kaserne einberufen werden, die so genannte Komponentenverpflegung anbietet. Das kann dann ziemlich weit weg von zu Hause sein. Komponentenverpflegung bedeutet, dass sich die dort stationierten Soldaten ihre Mahlzeiten aus einer Vielzahl von dargebotenen Komponenten selbst zusammenstellen können.
Anders sieht es bei Veganern aus. Die BW ist der Meinung, dass vegane Ernährung nicht ausreichend ist, um Wehrdienst zu leisten. Je besser sich der angebliche Veganer mit dieser Kostform auskennt und etwas darüber berichten kann, um so größer ist die Chance, dass ihm eine fachärztliche Untersuchung erspart bleibt, bei welcher dann auch Blutwerte wie Harnsäure genommen werden, welche die Behauptung, vegan zu leben ad absurdum führen könnte.
In der Verwaltungsfachsprache sieht das dann so aus:
Merkblatt für Wehrpflichtige mit besonderen Kostformen
(Herausgeber: BMVg - InSan I 1 - Az 42-13-50 im Januar 1997)
- Im Paragraph 18 des Soldatengesetzes ist festgelegt, dass der Soldat auf dienstliche Anordnung zur Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung verpflichtet ist. In Verwaltungsvorschriften sind die Voraussetzungen für die Verpflichtung und Ausnahmeregelungen näher geregelt.
- Die Truppenverpflegung ist eine Gemeinschaftsverpflegung, die als Mischkost allgemeine Verzehrgewohnheiten und die durch den Wehrdienst zu erwartende körperliche und klimatische Belastung berücksichtigt. Die Zusammensetzung erfolgt nach den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung" (DGE) und somit auf der Grundlage gesicherter ernährungswissenschaftlicher Erkenntnisse. Damit ist die Versorgung mit allen lebenswichtigen Nährstoffen erfüllt und eine vorbeugende Wirkung gegen ernährungsbedingte Krankheiten gewährleistet.
- Mit individuellen vegetarischen oder anderen alternativen Kostformen ist unter den spezifischen Belastungen des Wehrdienstes eine optimale Versorgung mit allen Nähr- und Wirkstoffen nicht immer möglich. Daher werden in der Truppenverpflegung regelmäßig auch Fleisch, Fleischwaren, Fisch, Ei und Eiprodukte sowie Milch und Milchprodukte eingeplant.
- Im Rahmen der in den Truppenküchen angebotenen Komponentenverpflegung ist eine ausgewogene Auswahl für Ovo-Lacto- und Lacto-Vegetarier möglich. Hierzu kann die Beratung durch den Truppenarzt in Anspruch genommen werden.
- Extreme Ernährungsformen, die den Ausschluss zahlreicher Lebensmittelgruppen und/oder eine einseitige Nahrungsmittelauswahl beinhalten (Vegane Kost, Makrobiotik, ...) sind gesundheitlich bedenklich. Eine adäquate Nähr- und Wirkstoffversorgung aus den Bestandteilen der Truppenverpflegung ist mit diesen Kostformen daher nicht möglich."
Im Zivildienst wird ebenfalls durch die Einberufung zu bestimmten Zivildienststellen den Ernährungsgewohnheiten der Dienstleistenden Rechnung getragen. Beim Bundesamt für den Zivildienst, 50964 Köln, kann eine Liste mit Zivildienststellen angefordert werden, die besondere Kostformen anbieten.