Hallo,
nach dem Gesetz muss der Wehrdienst ja vor dem 23. Lebensjahr angetreten werden. Dazu habe ich einige Fragen:
1. Ist das zwingend, oder können sie einen auch danach noch einberufen, wenn z.B. die Musterung vorher war?
2. Gilt diese Frist auch für den Zivildienst? Wenn z.B. die Musterung vor dem 23. Geburtstag erfolgt, aber das Anerkennungsverfahren zur Kriegsdienstverweigerung dauert darüber hinaus - wird man dann noch zum Zivildienst geholt?
3. Sind Vorbereitungen auf ein Staatsexamen zum Abschluss des Studiums wichtige Gründe, die eine Verlegung der Musterung über mehrere Monate rechtfertigen?
Danke für eure Antworten!