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Fristen für Zivildienst?

(2 Beiträge)
  • Gestartet vor 2 Jahre durch Irving
  • Letzte Antwort vom Peter Zickenrott
  1. Irving
    Member

    Hallo,

    nach dem Gesetz muss der Wehrdienst ja vor dem 23. Lebensjahr angetreten werden. Dazu habe ich einige Fragen:
    1. Ist das zwingend, oder können sie einen auch danach noch einberufen, wenn z.B. die Musterung vorher war?
    2. Gilt diese Frist auch für den Zivildienst? Wenn z.B. die Musterung vor dem 23. Geburtstag erfolgt, aber das Anerkennungsverfahren zur Kriegsdienstverweigerung dauert darüber hinaus - wird man dann noch zum Zivildienst geholt?
    3. Sind Vorbereitungen auf ein Staatsexamen zum Abschluss des Studiums wichtige Gründe, die eine Verlegung der Musterung über mehrere Monate rechtfertigen?

    Danke für eure Antworten!

    Geschrieben vor 2 Jahre #
  2. Hallo,

    derzeit komme ich nur sehr selten dazu, mich um das Forum zu kümmern. Daher bitte ich Sie, mich einfach unter 07751-5446 anzurufen, sofern das Problem noch akut ist.

    Mit freundlichen Grüßen

    Peter Zickenrott

    Geschrieben vor 2 Jahre #

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