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Freistellung durch Meisterschule?

(2 Beiträge)
  1. 2face
    Member

    Hallo an alle,
    kurz zu meiner Person:
    ich bin 20 Jahre alt derzeit Azubi zum Elektriker und Anfang nächstes Jahr habe ich meine Abschlussprüfung. Gemustert wurde ich Mitte dieses Jahres = T2.
    Eine Einberufung habe ich noch nicht!

    Nun meine Fragen:
    Kann ich die Einziehung umgehen indem ich mich zur Meisterschule (Abendschule) direkt im Anschluss an die Ausbildung anmelde?? Oder können die mich trotzdem holen? Die Meisterschule geht dann ca. 3 Jahre...

    2 Frage:
    Kann ich eine 2 Musterung beantragen?? Habe seit der 1 Musterung extreme Probleme mit meinem Rücken (gehe auch zur Krankengymnastik)... also kann ich eine 2 Musterung beantragen? Wenn ja wie und wo?

    Danke schon mal

    Geschrieben vor 10 Monate #
  2. Denis
    Member

    Hallo,

    wenn ich es richtig weiß, dann muss das KWEA Dich nur für eine Maßnahme zurückstellen (Abitur, Lehre...)

    Erst ab dem 2/3 sind die anderen Weiterbildungen wieder ein Zurückstellungsgrund. Ein Musterung kann immer beantragt werden,
    - wenn die letzte Musterung länger als 2 Jahre zurückliegt (ohne Angaben von Gründen)
    - mit Nennung der neuen Erkankungen. (Am besten Atteste gleich bei legen)

    Allerdings sollte man sich vorher informieren ob das/die Krankheitsbilder auch zur Ausmusterung führen. ZDV-46/1 googlen und Krankheitsbild suchen. Wirbelsäule ist glaube ich die FZ 42

    Geschrieben vor 9 Monate #

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