Hallo,
mit den schnellen Antworten ist das immer so eine Sache, da ich mich nur dann ums Forum kümmern kann, wenn es der alltägliche Arbeitsablauf zulässt. Da ich Ausmusterungsberater und kein Rechtsanwalt bin, kann und darf ich diese Frage auch nicht präzise beantworten. Grundsätzlich verhält es sich jedoch so, dass die Bundeswehr - sofern diese Sie für die Schule zurückstellt - sich später wieder bei Ihnen melden wird. Somit hätten Sie trotz Zurückstellung ein Problem lediglich verschoben, anstatt es zu lösen. Dieses ließe sich im Rahmen der Musterung ganz einfach bewerkstelligen, sofern Sie diese nicht schon zwischenzeitlich hinter sich haben. Sollten Sie also tauglich gemustert worden sein, können Sie später immer noch eine Nachmusterung beantragen. Auf diese kann ich Sie im Rahmen meiner Dienstleistung dann so vorbereiten, dass Sie definitiv sicher ausgemustert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Zickenrott