Hab letztens mal so getan als ob ich demnächst nach Deutschland zurückziehe und somit die Nacherfassung sowie somit natürlich auch die Musterung bevorstehen. Hab mich somit auch wenns mich im Grunde garnicht mehr betrifft mal aufm Kwea erkundigt was mich demnächst bei der Mzusterung eigentlich erwarten wird -- bei weiblichen Geschlechtsmerkmalen, jedoch rechtlich männlichem Geschlecht sowie auch männlichem Namen. (Geschlechtsumwandlung ohne rechtliche Namens- oder Geschlechtsänderung).
Die Antwort war daß es für sowas zwar kein Gesetz gibt, allerdings auch kein Gesetz daß man dann in der Frauentruppe dienen müsse. Somit werde ich bei der Musterung wohl zu 99,9Periode Prozent ausgemustert werden.
Anders wäre es jedoch wenn ich eine rechtliche Änderung hätte.
Bei einer rechtlichen Geschlechtsänderung würde ich erst garnicht erfasst (Ha, ha, diese Antwort hätten die sich auch sparen können, dürfte ja wohl jedem klar sein daß Frauen nicht erfasst werden).
Bei einer NAMENSÄNDERUNG welche in Deutschland normalerweise bereits vor der Op gemacht würde (Ist mir bekannt daß dies normalerweise zunächst gemacht wird, wird in den meißten deutschen Kliniken sogar als Vorraussetzung für die Op gesehen) gäbe es eine MUSTERUNGSRICHTLINIE daß rechtliche Männer welche einen weiblichen Vornamen tragen und ihre Transsexualität somit von einem Gericht rechtlich anerkannt ist auszumustern sind.
Somit hätte die NAMENSÄNDERUNG bei der Musterung ja eine größere Bedeutung als weibliche Geschlechtsmerkmale.
Gibt es eine solche Musterungsrichtlinie eigentlich?