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<title>Musterung.de Topic: Wehrdienst mit 23?</title>
<link>http://www.musterung.de/</link>
<description>alles zum Thema: Musterung, Bundeswehr, Zivildienst und Ausmusterung</description>
<language>en</language>
<pubDate>Mon, 06 Feb 2012 22:57:00 +0000</pubDate>

<item>
<title>Denis on "Wehrdienst mit 23?"</title>
<link>http://www.musterung.de/topic/wehrdienst-mit-23#post-173</link>
<pubDate>Tue, 10 Nov 2009 16:00:49 +0000</pubDate>
<dc:creator>Denis</dc:creator>
<guid isPermaLink="false">173@http://www.musterung.de/</guid>
<description>&#60;p&#62;Habe es nochmal im Wehrpflichtgesetz nachgelesen und deute es auch so, dass unter dieser Voraussetzung eine EB nicht mehr möglich ist. (WPflG § 5, müßte direkt der erste Absatz sein.)&#60;/p&#62;
&#60;p&#62;Aber Du kannst auf eine Einberufung nicht einfach nicht reagieren. Ich denke ich würde in deiner Situation innerhalb der vorgegebenen Frist (14 Tage) dann Einspruch einlegen und schildern, dass ich die Altersgrenze überschritten habe.
&#60;/p&#62;</description>
</item>
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<title>Piet on "Wehrdienst mit 23?"</title>
<link>http://www.musterung.de/topic/wehrdienst-mit-23#post-170</link>
<pubDate>Tue, 03 Nov 2009 13:49:33 +0000</pubDate>
<dc:creator>Piet</dc:creator>
<guid isPermaLink="false">170@http://www.musterung.de/</guid>
<description>&#60;p&#62;Muss dazu noch sagen dass ich als T2 gemustert wurde und schonmal mit 18 einen Musterungsbescheid bekommen hatte. Wegen Schule ect. musste ich dort nicht erscheinen. Erst nach meinem Umzug hab ich wieder Post bekommen.
&#60;/p&#62;</description>
</item>
<item>
<title>Piet on "Wehrdienst mit 23?"</title>
<link>http://www.musterung.de/topic/wehrdienst-mit-23#post-169</link>
<pubDate>Tue, 03 Nov 2009 12:21:51 +0000</pubDate>
<dc:creator>Piet</dc:creator>
<guid isPermaLink="false">169@http://www.musterung.de/</guid>
<description>&#60;p&#62;Hey,&#60;br /&#62;
Hab folgendes Problem:&#60;br /&#62;
Meine schulische Ausbildung endet am 31.07.2010.&#60;br /&#62;
Mein 23. Geburtstag ist aber schon am 13.08.2010. Heute habe ich gelesen dass mit 23 Schluss ist wenn die Zurückstellung nicht über das 23. Lebensjahr hinausgeht. Stimmt das oder gilt allgemein für eine Zurückstellung die Erhöhung des Einzugsalters auf 25?&#60;br /&#62;
Hab vor Jahren schoneinmal ein Jahr Pause gemacht und wurde da nicht angeschrieben.. Seit ich aber umgezogen bin wollen die jedes Jahr eine Schulbescheinigung von mir. Wenn ich jetzt vor meinem 23. Geburtstag eine Einberufung bekomme kann ich die dann verstreichen lassen und bin dann fein raus?
&#60;/p&#62;</description>
</item>

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